Die Gesetzentwürfe zur Sonntagsarbeit und zu den Öffnungszeiten im Einzelhandel sind zwei wesentliche Streitpunkte zwischen der Regierung und den Gewerkschaften OGBL und LCGB. Jetzt liegen die Gutachten des Staatsrates zu beiden Entwürfen vor. Sie stärken der Arbeitnehmerseite den Rücken.
Formelle Einwände erhebt der Staatsrat nur drei. Sie betreffen den Entwurf zu den Öffnungszeiten und beziehen sich unter anderem darauf, dass von diesen ohne Einschränkungen abgewichen werden könne. Das Gesetz müsse hier Grenzen setzen. In den allgemeinen Überlegungen seines Gutachtens stellt der Staatsrat derweil grundsätzliche Fragen zu den Reformplänen der Regierung.
So wirft er etwa die Frage auf, ob von einer Ausweitung der Öffnungszeiten nicht vor allem größere Betriebe gegenüber kleineren Geschäften profitieren würden. Zudem wundert er sich, dass im Entwurf überhaupt nicht auf die Gewohnheiten der Kunden eingegangen werde und wie eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten das Konsumverhalten beeinflussen würde. Und überhaupt würde die Regierung nicht ausreichend begründen, warum sie diese Reform vornehmen wolle.
Zum Entwurf zur Ausweitung der Sonntagsarbeit merkt der Staatsrat in seinem entsprechenden Gutachten an, dass nicht unterschätzt werden dürfe, welche Auswirkungen dies auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer und ihrer Familien habe. Wichtig für die Gewerkschaften dürfte aber vor allem sein, dass der Staatsrat ebenfalls der Meinung ist, dass eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und deren Umsetzung gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden solle und die aktuelle Gesetzgebung bereits jetzt die Möglichkeit vorsehe, dies über die Kollektivverträge zu tun …
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