Bisher durften Angestellte im Einzelhandel an Sonntagen maximal vier Stunden arbeiten. Das soll sich ändern. Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, mit dem er das Arbeitsgesetzbuch entsprechend anpassen will. Damit sollen die Arbeitnehmer in dem Sektor in Zukunft an Sonntagen bis zu acht Stunden arbeiten können.

Über diese nicht unwesentliche geplante Änderung des Arbeitsrechts informierte das Arbeitsministerium am vergangenen Freitag die Öffentlichkeit. Nur rund 190 Wörter umfasste die entsprechende Pressemitteilung. Zuvor hatte der Ministerrat den Gesetzentwurf von Georges Mischo gutgeheißen. Konkret soll damit Artikel L.231-4 des „Code du travail“ angepasst werden, der sich eben auf die Sonntagsarbeit bezieht, so das Arbeitsministerium.

Der Entwurf sieht laut dem Ministerium vor, dass Arbeitnehmer an Sonntagen bis zu acht Stunden arbeiten können, wobei der Lohnzuschlag (70 Prozent) für die gesamte geleistete Arbeitszeit beibehalten werde …