Ein Bauprojekt des Fonds du Logement beschäftigt die Gemeinde Kopstal seit Jahren. Dabei geht es auch um eine Vereinbarung, wer dort wohnen soll. Der soziale Bauträger sagt, ihm seien juristisch die Hände gebunden gewesen und die Zusage sei eigentlich rechtswidrig.
Wenn gleich ein amtierender und zwei ehemalige Bürgermeister derselben Gemeinde zum Gespräch einladen, gibt es wohl schon länger ein Problem. Und wohl auch einen überparteilichen Konsens darüber, was genau das Problem ist. In der Gemeinde Kopstal begann alles im Jahr 2011. Die Gemeinde wollte damals sozialen Wohnraum schaffen, erinnert sich der damalige Bürgermeister Romain Adam (Är Equipe/LSAP) im Gespräch mit Reporter.lu: „Die Idee der Gemeinde war es eigentlich, ein Joint-Venture mit dem Fonds du Logement zu starten. Wir verkaufen dem Fonds Grundstücke zum Vorzugspreis und im Gegenzug erhalten wir ein gewisses Mitspracherecht bei der Auswahl der Bewohner, sodass auch Einwohner aus der Gemeinde, die auf eine Sozialwohnung angewiesen sind, berücksichtigt werden.“
Rund 15 Jahre später ist von dieser Ausgangsidee der Gemeinde nicht mehr viel übrig und die Gemeindeväter Romain Adam sowie seine Nachfolger Carlo Schmit (DP) und Thierry Schuman (CSV) fühlen sich vom staatlichen Wohnungsbauträger hinters Licht geführt. Den Umgang des Fonds mit der Gemeinde bezeichnet der amtierende Bürgermeister Thierry Schuman im Gespräch mit Reporter.lu als „gelinde gesagt nicht grandios.“
Aber was war passiert? 2011 verständigte sich der Schöffenrat mit dem Fonds du Logement auf den Verkauf von rund 32 Ar Bauland in der Rue Schmitz in Kopstal. Laut Romain Adam sei die Initiative, auf dem Areal sozialen Wohnraum zu schaffen, von der Gemeinde selbst ausgegangen. Der Preis von 250.000 Euro für 32 Ar, für den die Gemeinde das Land an den Fonds du Logement überschrieben habe, habe dabei deutlich unter dem Marktwert gelegen, betont der frühere Bürgermeister.
Ein Satz mit Folgen
Dafür erwartete die Gemeinde jedoch eine Gegenleistung und stellte dem Fonds die Bedingung, dass Einwohner der Gemeinde den Vorzug bei der Vergabe der Wohnungen erhalten sollten. Eine Bedingung, die die Gemeinde in der Konvention mit dem sozialen Wohnungsbauträger auch so schriftlich festhielt. Zwar betont die Vereinbarung in Artikel 3, dass die Verteilung nach den Kriterien der großherzoglichen Verordnung von 1998 erfolgt, doch mit einem Zusatz: „Priorité sera toutefois accordée aux habitants de la Commune de Kopstal.“ Sprich: Wer die Kriterien für eine Sozialwohnung erfüllt und aus der Gemeinde kommt, erhält Vorrang.
Wir haben 250.000 Euro ausgegeben, damit die Einwohner der Gemeinde rein gar nichts davon haben. Wie soll man das seinen Wählern erklären?“Thierry Schuman, Bürgermeister von Kopstal
Auf der Parzelle sollten insgesamt zehn Sozialwohnungen entstehen. Die Baugenehmigung für das Projekt wurde 2016 ausgestellt, fertiggestellt wurden die Wohnungen allerdings erst 2022. Als ersichtlich wurde, dass die Wohnungen bald fertig werden, erinnerte Bürgermeister Thierry Schuman den Fonds an die Konvention. Schriftlich teilt er ihm im Namen der Gemeinde mit, dass man mit „Freude festgestellt hat, dass der Bau der Wohnungen sich dem Ende entgegenneigt.“ Anschließend erinnerte er den Bauträger an die Konvention aus dem Jahr 2011 und schlug gleichzeitig zwei Einwohner aus der Gemeinde vor, die die Bedingungen des Fonds du Logement erfüllen.
Rund einen Monat später erhielt die Gemeinde eine schriftliche Antwort des Bauträgers. Darin erkennt der Fonds den Passus in der Konvention zwar an, stellt jedoch dessen Rechtsgrundlage infrage. Denn die großherzogliche Verordnung sehe ausdrücklich nicht vor, dass geografische Kriterien bei der Auswahl der Kandidaten berücksichtigt werden dürften …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!

