Eine Ex-Mitarbeiterin des Gesundheitsministeriums geht gegen ihre Entlassung aus dem Staatsdienst vor. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung und viele Vorwürfe gegen sie. Über Beamtenpflichten, Verfehlungen und ein verblüffendes Personaldossier.
„Die Erfahrung hat einfach gezeigt, dass ich extrem gut mit Menschen umgehen kann“, sagt Sam M., als sie vor der „RTL“-Kamera steht. Der Fernsehbeitrag zeichnet den ungewöhnlichen Karriereweg der Frau nach: Mehrere Berufe, vorwiegend im administrativen und juristischen Bereich, habe sie ausprobiert, bis die 47-Jährige im September 2025 als Quereinsteigerin ein eigenes Bestattungsunternehmen gründete.
Mit diesem Beruf will Sam M. ihren Platz gefunden haben: „Die Leute haben immer gesagt, was machst du mit deiner Empathie, deinem Wissen in einem Büro?“, erzählt die Frau in dem Beitrag.
Das Selbstbild der Bestatterin steht allerdings in einem auffälligen Gegensatz zu Vorwürfen aus ihrer früheren Zeit im Staatsdienst. Beleidigungen, unangemessenes Verhalten und erhebliche Verstöße gegen Dienstvorschriften wurden Sam M. zur Last gelegt. Nach drei Monaten folgte die Dienstfreistellung. Drei weitere Monate später verlor sie im März 2024 endgültig ihren Posten als Personalsachbearbeiterin im Gesundheitsministerium.
Beleidigungen und andere Vorwürfe
Die auffallend kurze Frist erklärt sich nicht allein mit der Schwere der Vorwürfe. Anders als bei Staatsbeamten sieht das Gesetz bei Staatsangestellten erst nach einer Dienstzeit von zehn Jahren ein aufwendiges Disziplinarverfahren vor. Davor kann der zuständige Minister den Arbeitsvertrag direkt auflösen, sofern die Kündigung auf sachlichen, reellen und schwerwiegenden Gründen beruht.
Gegen die Entlassung zog die frühere Staatsangestellte vor das Verwaltungsgericht. Obwohl sie mit der Gründung ihres Unternehmens offenbar eine neue Berufung gefunden hatte, beantragte sie unter anderem ihre Wiedereingliederung in den Staatsdienst. Die Richter wiesen diese Forderung im August in erster Instanz ab und bestätigten die Entlassung.
Zehn der insgesamt elf formulierten Kündigungsgründe sehen sie als erwiesen an – darunter Beleidigungen, die eigenmächtige Löschung eines Personalordners und Versäumnisse rund um den Regierungswechsel im November 2023.
Das schriftliche Urteil, das Reporter.lu vorliegt, gibt dabei nicht nur Einblick in die Konflikte, die nach der Einstellung von Sam M. innerhalb der Personalabteilung des Gesundheitsministeriums entstanden. Es dokumentiert auch, wie schnell die Zusammenarbeit eskalierte …
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