Die deutsche Bundesregierung will den Ermittlungsbehörden weitreichende Befugnisse für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) beim Abgleich von biometrischen Daten geben. Das ist Teil eines Sicherheitspakets von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), das vor Kurzem im Kabinett angenommen wurde. Die Luxemburger Regierung ihrerseits schließt solche Maßnahmen nicht direkt aus, will aber bei einem derartigen Einsatz von KI vor allem Vorsicht walten lassen. Das ist zumindest einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP zu entnehmen.
„Die großherzogliche Polizei nutzt keine KI-Tools, um Personen anhand von im Internet zugänglichen biometrischen Daten zu identifizieren. Auch die Justizbehörden verwenden keine künstliche Intelligenz zur Identifizierung von Personen anhand biometrischer Daten. Sie wenden zu diesem Zweck daher auch keine Verfahren vom Typ Rasterfahndung an“, stellen Innenminister Léon Gloden (CSV) und Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) direkt am Anfang ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Dan Biancalana (LSAP) klar.
Die Regierung stehe modernen Technologien positiv gegenüber, insbesondere im Rahmen ihrer Strategie „Datengestützte Innovation, künstliche Intelligenz (KI) und Quantencomputing“, so wie sie im Koalitionsabkommen beschrieben sei …
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