Vor drei Jahren hat das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Arbeitnehmern in Luxemburg ein ausdrückliches Recht auf digitale Auszeit garantiert, das heißt das Recht, außerhalb der Arbeitszeit nicht kontaktiert zu werden. Damals wurde auch eine Motion angenommen, in der die Regierung aufgefordert wurde, nach drei Jahren eine Bewertung vorzunehmen, wie das Recht von den Unternehmen beachtet wird. In einer parlamentarischen Anfrage wollten die LSAP-Abgeordneten Mars Di Bartolomeo und Georges Engel jetzt erfahren, ob die Regierung dieser Aufforderung schon nachkam.
Die Antwort von Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) lautet: Nein. Bisher habe die Regierung diese Bewertung noch nicht vorgenommen. Es sei nämlich verfrüht gewesen, eine umfassende Bilanz der Umsetzung des Rechts auf digitale Auszeit zu ziehen, da die Gewerbeaufsicht erst seit dem 1. Juli 2026 befugt sei, Verstöße dagegen zu ahnden, erklärt Marc Spautz. Die Regierung plane jedoch, im Frühjahr 2027 mit den Vorbereitungsarbeiten für diese Analyse zu beginnen, so der Minister weiter. Diese würden es ermöglichen, die Modalitäten festzulegen, um eine Bewertung durchzuführen, sobald ein ausreichender zeitlicher Abstand bestehe, um die Anwendung der neuen Bestimmungen sachgerecht beurteilen und daraus nützliche Erkenntnisse gewinnen zu können.
Das Gesetz zum Recht auf digitale Auszeit wurde Mitte Juni 2023 noch unter der blau-rot-grünen Regierung verabschiedet und trat am 4. Juli 2023 in Kraft. Es sieht vor, dass, „wenn Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel für berufliche Zwecke nutzen, auf Unternehmens- oder Branchenebene eine Regelung festgelegt werden muss …
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