Die Staatsanwaltschaften der Gerichtsbezirke Luxemburg und Diekirch waren in den letzten fünf Jahren mit etwas mehr als 250 Fällen wegen mutmaßlicher Beleidigung („Outrage“) eines Abgeordneten, Ministers oder Magistraten befasst. Nicht alle solchen Fälle führen aber zu einem Ermittlungsverfahren und letztlich zu einer Verurteilung. Viele werden ohne Folgen eingestellt. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen (Piraten) hervor.
Konkret waren die beiden Strafverfolgungsbehörden demnach zwischen 2021 und 2025 mit 255 solchen Fällen befasst. Die Staatsanwaltschaft Luxemburg mit 159 und jene des Bezirksgerichts Diekirch mit 96. Die meisten Fälle, nämlich 76, gehen zurück auf das Jahr 2023. In den Jahren 2024 und 2025 waren es hingegen nur 45 bzw. 36. Zur Einordnung: Solche Fälle gehen in der Regel auf die Anzeige einer sich betroffen fühlenden Person zurück.
Im selben Zeitraum, also in den Jahren 2021 bis 2025, reichten die beiden Staatsanwaltschaften 23 derartige Dossiers an einen Untersuchungsrichter zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens weiter. In derselben Zeit wurden wegen solcher Vorwürfe 37 Personen vor einen Einzelrichter, elf vor das Polizeigericht und sechs vor eine Strafkammer des jeweiligen Bezirksgerichts zitiert …
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