Ende 2025 wurden im Rahmen einer Reform der Strafprozessordnung auch Anpassungen in Bezug auf die sogenannten „Mini-Instructions“ vorgenommen. Diese Verfahren ermöglichen es der Staatsanwaltschaft, bestimmte Ermittlungsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Verhöre oder Gutachten, beim Untersuchungsrichter zu beantragen, ohne dass formell ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden muss. In einer parlamentarischen Anfrage wollte die Abgeordnete Sam Tanson (Déi Gréng) jetzt erfahren, wie diese Verfahren seit der Reform zur Anwendung kommen.

Die „Mini-Instructions“, die eine Form der Voruntersuchung für weniger komplexe Straffälle darstellen, sollten Strafverfahren effizienter machen und die Untersuchungsrichter entlasten. Letztere können aber immer noch entscheiden, einen Fall selbst zu übernehmen. Mit der Reform vom 12. Dezember 2025 sollte die Durchführung bestimmter Ermittlungen weiter beschleunigt werden und es sollten so mehr Kapazitäten für parallel laufende, komplexere Ermittlungen, insbesondere im Bereich der Geldwäsche, frei werden …