Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag mehrere Reformen der Pressegesetzgebung beschlossen. Die Neuerungen beim Informationszugang sowie der staatlichen Pressehilfe wurden mit großer Mehrheit (53 von 60 Stimmen) beschlossen. Die Abgeordneten der ADR und der Piraten enthielten sich bei der Abstimmung.
Mit der Reform werden insgesamt drei Gesetze angepasst. Zum Einen geht es um das Gesetz über eine transparente und offene Verwaltung, das seit 2018 den Zugang zu behördlichen Informationen regelt. Zwar bezieht sich der Text auf alle Bürger, doch sind Journalisten in ihrem beruflichen Alltag davon besonders betroffen. Laut der Regierung soll die Reform die Rechtssicherheit stärken und den effektiven Zugang zu öffentlichen Informationen erleichtern.
Die wichtigsten Punkte betreffen etwa die erweiterte Definition des Dokument-Begriffs, die laut dem Gesetzestext nun alle in beliebiger Form gespeicherten und den staatlichen Verwaltungen verfügbaren Informationen umfasst. Ebenso führt die Reform eine verpflichtende Empfangsbestätigung ein, in der die Behörden die voraussichtliche Bearbeitungsfrist des Antrags angeben müssen.
Der Presserat hatte sich in seinem Gutachten zur Reform jedoch kritisch geäußert …
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