Fast 20 Jahre nach dem Zugunglück von Zoufftgen dauert die juristische Aufarbeitung der Tragödie an. Ein Urteil des Pariser Kassationsgerichts verleiht nun Schadensersatzforderungen an die Luxemburger CFL in Millionenhöhe neuen Nachdruck.

Zoufftgen. Seit nahezu zwei Jahrzehnten steht der Name für eines der schwersten Zugunglücke in der Luxemburger Geschichte. Am 11. Oktober 2006 kollidieren nahe dem französischen Grenzort ein Personenzug der nationalen Eisenbahngesellschaft CFL und ein Güterzug der französischen „Société Nationale des Chemins de Fer Français“ (SNCF) frontal. Sechs Menschen starben bei dem Unfall, eine Person wurde schwer und 15 weitere leicht verletzt.

Hauptgrund des Unfalls war ein menschlicher Fehler in dem für den Streckenabschnitt zuständigen Stellwerk in Bettemburg. Am Tag des Unfalls fanden Arbeiten an einem Gleis der eigentlich zweigleisigen Strecke statt. Deshalb wurde auf dem verbleibenden Gleis mit Gegenverkehr gefahren. Dabei erteilte der Fahrdienstleiter in Bettemburg eine fatale schriftliche Erlaubnis an den Zugführer des Luxemburger Personenzugs, mit der er ihm gestattete, ein Haltesignal zu ignorieren.

Ein gemeinsamer Untersuchungsbericht der französischen und Luxemburger Behörden kam zu dem Ergebnis, dass es am Tag des Unfalls im Stellwerk in Bettemburg zu einer Verquickung von persönlichen Fehleinschätzungen, einem chaotischen Schichtwechsel sowie technischen Unzulänglichkeiten bei der Signalgebung gekommen war. Die Hauptverantwortung des Unfalls liege jedoch eindeutig bei der CFL, so der Bericht aus dem Jahr 2009.

Französische Bahn fordert 5,4 Millionen Euro

In der Folge des Unfalls kam es zu zahlreichen Gerichtsverfahren. In Luxemburg mussten sich insgesamt vier Mitarbeiter des Stellwerks in Bettemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. In erster Instanz wurden dabei zum Teil hohe Haftstrafen verhängt. So wurde der Fahrdienstleiter der Mittagsschicht, der die schriftliche Erlaubnis erteilt hatte, zu einer Haftstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Auch der diensthabende Zugansager erhielt eine Haftstrafe von 46 Monaten ohne Bewährung. Gegen den Fahrdienstleiter der Frühschicht sowie gegen den Gleissteller wurden im ersten Verfahren derweil ebenfalls Haftstrafen verhängt. Diese wurden jedoch größtenteils zur Bewährung ausgesetzt.

Als es 2012 zum Berufungsverfahren kam, wurden die Strafen zum Teil deutlich verringert. So wurde die Haftstrafe des Fahrdienstleiters der Mittagsschicht und des Zugansagers auf nurmehr 30 Monate reduziert, wovon 24 zur Bewährung ausgesetzt wurden.

On ne peut déroger, par des conventions particulières, aux lois qui intéressent l’ordre public (…), et que les conventions ne peuvent aménager les conséquences de la responsabilité (…) en cas de faute lourde ou intentionnelle.“
Urteil des Pariser Kassationsgerichts

Während die strafrechtlichen Folgen des Zugunglücks demnach seit Jahren geklärt sind, gilt das nicht für die zivilrechtlichen Aspekte. Bereits 2009 hatte die französische Staatsbahn SNCF in Frankreich eine Schadensersatzforderung von sechs Millionen Euro gegen die CFL in den Raum gestellt. Konkret betreffen die Forderungen die Schäden an der Schieneninfrastruktur auf französischem Gebiet, die durch den Unfall entstanden sind. Eine Affäre, die die Gerichte in Frankreich demnach seit mehr als 20 Jahren beschäftigt.

Doch zwei rezente Urteile des Kassationsgerichts in Paris machen ein Ende der juristischen Folgen des Zugunglücks von Zoufftgen nun wahrscheinlicher. Für die nationale Eisenbahngesellschaft CFL könnte es ein Urteil mit finanziellen Folgen werden, denn im Raum steht eine Schadensersatzforderung der SNCF über 5,4 Millionen Euro …