Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) hat das Experten-Gutachten zu zehn mutmaßlich ungerechtfertigten Operationen durch den Orthopäden Philippe Wilmes an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das teilte sie am Mittwoch dem parlamentarischen Gesundheitsausschuss mit. Demnach kann die Justiz jetzt prüfen, ob dem Chirurgen möglicherweise ein strafrechtliches Handeln zur Last gelegt werden kann, etwa der Tatbestand der Körperverletzung.

Besagtes Gutachten bezieht sich auf zehn Knieoperationen, die der seit Ende Januar suspendierte Arzt an Kreuzbändern durchgeführt hatte. Die drei beauftragten Sachverständigen waren darin zu der einstimmigen Schlussfolgerung gekommen, dass all diese Eingriffe ohne medizinische Indikation, also an intakten Kreuzbändern, vorgenommen worden seien, was einer Verstümmelung entsprechen könnte. Philippe Wilmes bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet das Gutachten als unwissenschaftlich. Zudem kritisieren er und sein Anwalt François Prum, dass die Anhörung des Arztes nicht die Kriterien eines kontradiktorischen Verfahrens erfüllt habe.

Das Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung der Ministerin, Philippe Wilmes für weitere 21 Tage zu suspendieren. In der Ausschusssitzung am Mittwoch sowie danach vor der Presse erklärte Martine Deprez nochmals, dass es keinen Grund gebe, an dem Bericht der Sachverständigen zu zweifeln …