Im Zusammenhang mit der „Bommeleeër“-Affäre wird es zu einem weiteren Gerichtsprozess kommen. Wie zu erwarten war, hat nämlich der frühere Polizeigeneraldirektor Pierre Reuland Berufung gegen seine Verurteilung im sogenannten „Bommelëer-Bis-Prozess“ eingelegt. Demnach dürfte dieses Verfahren um Falschaussagen in naher Zukunft in zweiter Instanz verhandelt werden. Auch die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Berufung eingelegt. Sie nimmt aber jetzt nur noch vier Angeklagte ins Visier.

Wie zuerst „Radio 100,7“ berichtete, hat die Staatsanwaltschaft nämlich nur in Bezug auf die früheren Gendarmerie-Offiziere Pierre Reuland, Aloyse Harpes, Guy Stebens und Armand Schockweiler Berufung gegen das Urteil vom 26. Februar eingelegt. Damit wären das ehemalige Mitglied der „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG), Marcel Weydert, sowie der frühere Ermittler der „Surêté“, Guillaume Büchler, nicht mehr Teil des Verfahrens in zweiter Instanz.

Dass die Staatsanwaltschaft davon absieht, dass Marcel Weydert sich nochmals vor Gericht verantworten muss, überrascht nicht. Bereits in erster Instanz hatte sie am Ende einen Freispruch für den 68-Jährigen beantragt. Überraschender ist der Schritt in Bezug auf den ebenfalls freigesprochenen Guillaume Büchler, für den die Anklage im Dezember noch eine Haftstrafe von 18 Monaten gefordert hatte, wie auch Reporter.lu berichtete.

In diesem zweiten Bommeleeër-Verfahren geht es bekanntlich nicht um die Attentate in den 1980er Jahren, sondern um mutmaßliche Falschaussagen unter Eid im ersten Bommeleeër-Prozess …