Vom FBI gesucht, aus dem Hausarrest geflohen und seitdem untergetaucht: Während der Berufungsprozess zur SREL-Affäre beginnt, sorgt Ex-Agent Frank Schneider für eine Überraschung: Er ist offiziell wieder im Land gemeldet. Dem Prozess blieb er dennoch fern.

„The FBI has no comment.“ Das antwortet das „Federal Bureau of Investigation“ auf Nachfrage von Reporter.lu, ob die US-Behörde weiterhin nach Frank Schneider fahndet. Der Ex-Agent des Luxemburger Geheimdienstes hatte sich im Mai 2023 der Auslieferung in die Vereinigten Staaten entzogen und gilt seitdem als flüchtig. Jetzt aber gibt es ein Lebenszeichen des 55-Jährigen.

Anlass ist das aktuelle Berufungsverfahren zur Geheimdienstaffäre. Dass der Angeklagte Frank Schneider in diesem Verfahren vor Gericht auftauchen würde, damit rechnete niemand. Dass er aber wieder in Luxemburg sein soll, überraschte dann doch.

Laut Informationen von Reporter.lu ist Frank Schneider seit Mai 2025 offiziell in Luxemburg gemeldet – in einem Dorf in der Gemeinde Junglinster. An diese Adresse schickten die Justizbehörden im Sommer 2025 auch die Vorladung für den Berufungsprozess. „Do wunnt en och“, betonte sein Anwalt Laurent Ries während der Verhandlung.

Dass er dort wohnen soll, heißt jedoch nicht, dass er an seiner neuen Adresse auch anzutreffen ist. Er habe seinen Mandanten zuletzt vor dessen Untertauchen in Frankreich, also vor über drei Jahren, persönlich getroffen, räumt Laurent Ries nach der Gerichtsverhandlung gegenüber Reporter.lu ein. Der Kontakt vor dem Berufungsprozess sei telefonisch und digital erfolgt.

Die „aner Problemer“ des „Här Schneider“

Dieser Prozess beginnt mit über vier Jahren Verspätung. Denn bereits im Oktober 2021 hätte das Berufungsgericht das juristische Nachspiel der sogenannten SREL-Affäre verhandeln sollen. Doch das Verfahren wurde damals auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Grund: „An der Tëschenzäit hat den Här Schneider aner Problemer a Frankräich“, so die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung Anfang Februar.

Den Här Schneider huet mech gefrot, en ze representéieren. En ass empêchéiert de Mëtten.“
Rechtsanwalt Laurent Ries

Grund für die damalige Vertagung war Frank Schneiders Verhaftung in Frankreich im April 2021 und die geforderte Auslieferung an die USA. Die US-Behörden wollten ihm nämlich wegen bandenmäßigen Überweisungsbetrugs („wire fraud”) und Geldwäsche den Prozess machen. Der 55-Jährige soll an einem Milliardenbetrug im Zusammenhang mit der Kryptowährung „OneCoin“ beteiligt gewesen sein …