Darf ein Abgeordneter an der Aufarbeitung von Missständen teilnehmen, die ihn selbst betreffen? Der Fall der „MALT-Affäre“ und des Piraten-Politikers Sven Clement entlarvt die Lücken in den Verhaltensregeln des Parlaments – und sorgt für neue politische Brisanz.
Das Parlament kontrolliert die Regierung. Aber in manchen Fällen kontrolliert es auch sich selbst. So geschehen 2024, als sich der Budgetkontrollausschuss mit der sogenannten „MALT-Affäre“ befasste. Zur Erinnerung: Dabei geht es um eine Sprachlern-App für Geflüchtete, die die Piratenpartei vor mehr als zehn Jahren im Auftrag des „Office national de l’accueil“ (ONA) entwickeln sollte – finanziert durch öffentliche Gelder.
Bei einer nachträglichen Prüfung der Buchhaltung durch die EU, die das Projekt mitfinanzierte, wurde jedoch festgestellt, dass mehrere Dokumente fehlten. Seitdem steht die Frage im Raum, ob die Piratenpartei Gelder veruntreut haben könnte. Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall, während Audits der Finanzinspektion und des Unternehmens „KPMG“ weitere Gründe für eine parlamentarische Aufarbeitung lieferten. Die Grünen forderten deshalb, den Punkt auf die Tagesordnung des Budgetkontrollausschusses zu setzen.
Interessenkonflikt in der Praxis
Am 1. Juli 2024 war es dann so weit. Die Ausschusssitzung begann mit einer Stellungnahme von Sven Clement, der erklärte, einen Interessenkonflikt zu haben. Tatsächlich war der Piraten-Abgeordnete maßgeblich an der Entwicklung der Sprach-App beteiligt. Der Interessenkonflikt könnte also kaum deutlicher sein und Sven Clement hätte eigentlich die Sitzung verlassen müssen. Doch zur Überraschung der anderen Ausschussmitglieder entschied er sich, im Sitzungssaal zu verbleiben und nur nicht an den Diskussionen und der Abstimmung teilzunehmen.
Das Parlament ist ein wandelnder Interessenkonflikt.“Abgeordneter Sven Clement (Piraten)
Es folgte ein Eklat über die Verhaltensregeln von Abgeordneten – Sven Clement blieb trotzdem sitzen. Dem Ausschuss blieb nichts anderes übrig, als die Entscheidung des Piratenabgeordneten zu akzeptieren. Laut der Geschäftsordnung muss nämlich ein Abgeordneter selbst die nötigen Maßnahmen ergreifen, um einen Interessenkonflikt aufzulösen. Die Möglichkeit, jemanden per Beschluss aus einer Sitzung auszuschließen, ist nicht vorgesehen.
Während der Sitzung erklärte Sven Clement noch, er sehe nicht ein, warum er das „Comité consultatif sur la conduite des députés“, das Abgeordnete in Fragen der Deontologie beraten soll, mit dem Fall befassen müsse. Kurz danach tat er es dann aber trotzdem. Von dem Gremium wollte er wissen, ob eine „passive Beteiligung“ – also ohne Rede- und Stimmrecht – eine Lösung für einen Interessenkonflikt sein könnte. Die Antwort auf diese Frage ist nun im jährlichen Bericht des Komitees zu finden.
Ethikrat schlägt radikale Lösung vor
Dem Komitee zufolge überwiegt selbst bei einer passiven Beteiligung das persönliche Interesse des Abgeordneten das Allgemeininteresse, das er eigentlich vertreten sollte. Zudem dürften Abgeordnete dem Ruf des Parlaments nicht schaden und das Vertrauen der Bürger in die Institution nicht aufs Spiel setzen. Und selbst wenn er an Sitzungen nicht teilnähme, würde er weiterhin die Dokumente und Sitzungsberichte erhalten.
Das Komitee schlug deshalb eine ebenso einfache wie radikale Lösung vor …
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