Auch in Luxemburg geraten immer mehr Journalistinnen und Journalisten ins Visier sogenannter „SLAPP“-Klagen, also Anzeigen, die nicht den Zweck haben, das Recht des Klägers einzufordern, sondern Journalisten unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Das bestätigte jetzt auch nochmals die delegierte Medienministerin Elisabeth Margue (CSV) beim traditionellen Neujahrsempfang mit Pressevertretern – und erklärte, was die Regierung dagegen unternimmt.

„Wir haben zum Jahresanfang die SLAPP-Richtlinie der EU umgesetzt, die eben vor allem Journalisten vor offensichtlich missbräuchlichen Klagen schützen soll. Und dabei sind wir sogar weiter gegangen als die Richtlinie“, betonte die Ministerin in Anwesenheit von Premier Luc Frieden (CSV). Damit meinte sie, dass die EU-Richtlinie sich auf grenzüberschreitende Gerichtsverfahren bezieht, die Luxemburger Umsetzung der Richtlinie aber auch rein nationale Verfahren miteinbeziehen soll. Der entsprechende Gesetzestext wurde vergangene Woche in einer Sitzung des Ministerrates angenommen.

Laut Elisabeth Margue sieht dieser Text unter anderem vor, dass ein Gericht künftig in einem zivilrechtlichen Verfahren eine Kaution anordnen kann. Das hieße, der Kläger müsste einen bestimmten Geldbetrag hinterlegen, damit das Verfahren weiterverfolgt werde, erklärte die Ministerin. Auch sollen die Gerichte die Möglichkeit erhalten, Klagen, die offensichtlich unbegründet seien, schneller als bisher abzuweisen. Zudem werde die Beweisführung umgekehrt. Demnach müsse der Kläger beweisen, dass seine Klage begründet sei, so Elisabeth Margue. Das Gericht soll denn auch in Zukunft zivile Geldbußen gegen die Urheber von solchen missbräuchlichen Klagen verhängen können …

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