Der Nahostkonflikt erhitzt nicht nur die Gemüter, sondern beschäftigt auch zunehmend die Justiz. Während die Anzeigen wegen mutmaßlicher Hassrede steigen, verhärten sich die Fronten entlang der Definition von Antisemitismus und den Grenzen der Meinungsfreiheit.

„Aufruf zum Hass, der Vorwurf hat mich schockiert“, sagt Christiane Scheider. Die Vizepräsidentin des „Comité pour une Paix Juste au Proche-Orient“ (CPJPO) wurde Ende vergangenen Jahres von der Kriminalpolizei vorgeladen. Hintergrund ist eine Anzeige wegen Äußerungen und Bildern, die sie in den sozialen Netzwerken geteilt hatte. Die Beamten wollten nun ihre Version zu Protokoll nehmen. „Sie waren eigentlich sehr nett zu mir“, so Christiane Scheider im Gespräch mit Reporter.lu.

Worum geht es konkret? Einer ihrer Posts zeigte Bilder aus den jüdischen Ghettos im Zweiten Weltkrieg in Kombination mit Bildern aus Gaza, mit der Aufschrift: „Nie wieder heißt wirklich nie wieder“. Der Vorwurf: Aufruf zum Hass und Relativierung des Holocaust.

Sie habe den Polizisten erklärt, warum nichts davon ihre Absicht gewesen sei, sagt Christiane Scheider. „Ich bin schließlich in vielen Vereinen aktiv, wie etwa Amnesty International oder Unicef. Wenn ich solche Ansichten vertreten würde, würde ich dort sofort rausfliegen“, erklärt die Aktivistin gegenüber Reporter.lu.

Als Mitorganisatorin der wöchentlichen Proteste gegen den Gaza-Krieg nimmt sie die Anzeige sehr persönlich: „Es ist vor allem die Einschüchterung, die mich schwer trifft. Warum will mir jemand Antisemitismus andichten, wenn ich mich doch nur gegen den Zionismus und den Rechtsextremismus der aktuellen israelischen Regierung ausspreche.“ Sie berichtet auch von weiteren vergleichbaren Fällen in ihrem Umfeld.

Was ist Antisemitismus, und was nicht?

Allein dieses Beispiel zeigt: Auch in Luxemburg verschärft sich der Ton der Debatte über den Nahostkonflikt. Was als Protest gegen den Krieg im Gazastreifen begann, mündet immer häufiger in juristischen Auseinandersetzungen. Während die Zahl der Anzeigen gegen Aktivisten steigt, wächst bei manchen die Sorge, dass der Antisemitismus-Vorwurf instrumentalisiert werde, um unliebsame Kritik an der israelischen Politik im Keim zu ersticken.

Wo verläuft die Grenze? In Luxemburg wird die Schwelle zur Strafbarkeit im „Code pénal“ definiert. Doch die Auslegung des Gesetzes im Kontext des Nahostkonflikts ist im Einzelfall komplex und umstritten.

Der Tatbestand des Aufrufes zum Hass („incitation à la haine“) laut Artikel 457-1 des Strafgesetzbuchs erfordert dabei eine vorsätzliche Anstachelung zur Diskriminierung oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgrund ihrer Religion oder Herkunft. Die Relativierung des Holocaust wird im „Code pénal“ zwar nicht explizit erwähnt, fällt laut gängiger Rechtsprechung aber unter Artikel 457-3, der die Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden oder Kriegsverbrechen unter Strafe stellt …