Der parlamentarische Ausschuss für Institutionen hat sich am Montag nochmals mit dem Vorschlag befasst, das Thema Abtreibung in die Verfassung einzuschreiben. Der Vorschlag geht auf den Abgeordneten Marc Baum (Déi Lénk) zurück, der denn auch Berichterstatter des Textes ist. Der Ausschuss gab ihm nun grünes Licht, seinen Bericht auszuarbeiten, mit dem Ziel, den Entwurf Anfang März in öffentlicher Sitzung zur Abstimmung zu bringen.

Am Montag aber befasste sich der Ausschuss zunächst einmal mit der zusätzlichen Stellungnahme des Staatsrates, die dieser kurz vor Weihnachten vorgelegt hatte. Darin war das Gremium zu dem Schluss gekommen, dass es, verfassungsrechtlich betrachtet, keinen Unterschied mache, ob die Möglichkeit, eine Abtreibung durchzuführen, als „Recht“ oder als „Freiheit“ im Grundgesetz verankert wird. Formelle Einwände hatte der Staatsrat aber nicht.

Mit seiner Schlussfolgerung gab der Staatsrat großen Teilen der Opposition recht, die ebenfalls so argumentiert hatten. CSV und DP ihrerseits hatten die Verfassungsänderung nur mittragen wollen, wenn die Abtreibung als „Liberté“ statt eines „Droit“ ins Grundgesetz aufgenommen wird …