In Zukunft müssen Käufer einer Photovoltaikanlage nicht mehr auf die entsprechende staatliche Beihilfe warten. Der Staat kann die Subvention jetzt auch direkt an den Installateur überweisen. Der Kunde muss diesem dann nur noch den restlichen Teil der Rechnung bezahlen. Das Gesetz für diese Vorfinanzierung wurde noch kurz vor den Weihnachtsferien im Parlament verabschiedet. Alle Parteien trugen das Vorhaben mit.

Damit dieses System funktioniert, müssen sich die Unternehmen, die Solaranlagen anbieten, in ein neues Verzeichnis, das „Registre des installateurs admis à la procédure de préfinancement“, eintragen. Registrierte Firmen müssen dann die Beihilfe, die einem Kunden zusteht, direkt auf die Rechnung anwenden und sollen diesem dann nur noch den restlichen Betrag in Rechnung stellen.

In der Folge beantragen die Unternehmen auf dem digitalen Weg die Erstattung der Beihilfe beim für Energie zuständigen Wirtschaftsministerium …