Die geplante Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und der Sonntagsarbeit hatte in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Neben einer angedachten Anpassung des Gesetzes zu den Kollektivverträgen sahen die Gewerkschaften in den Vorhaben der Regierung weitere Angriffe auf die Rechte der Arbeitnehmer, was dazu führte, dass sich der Sozialdialog zunehmend verschlechterte. Am Donnerstag wurden die entsprechenden Gesetzentwürfe jetzt im Parlament mit den Stimmen von CSV und DP verabschiedet.

Im Einzelhandel wird es demnach in Zukunft möglich sein, an Sonntagen maximal acht statt wie bisher vier Stunden zu arbeiten. Für Unternehmen mit mehr als 30 Vollzeitbeschäftigten ist dafür jedoch ein Kollektivvertrag oder ein interprofessionelles Abkommen erforderlich. Diese Bedingung hatten OGBL und LCGB in den Sozialrunden im Juli und September ausgehandelt. Zuvor hatten sie Ende Juni mehrere Tausend Demonstranten für einen Protestmarsch mobilisiert und damit den Druck auf die Regierung erhöht.

Auch die Öffnungszeiten von Geschäften des Einzelhandels und Läden von Handwerksbetrieben werden angepasst. Sie können künftig unter der Woche bereits ab 5 Uhr und bis 21 Uhr Kunden empfangen. Samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen sowie am Vorabend von Feiertagen dürfen sie bis 19 Uhr geöffnet haben und an Heiligabend, an Silvester sowie am Vorabend des Nationalfeiertags bis 18 Uhr …