Ein Lehrer gründete ohne Erlaubnis des Bildungsministeriums eine Baufirma. Als seine Aktivität auffliegt, verliert er seinen Posten im Staatsdienst. Vor Gericht versucht er nun, den Schaden zu begrenzen. Doch der Staat schließt eine Rückkehr in den öffentlichen Dienst aus.
„Vermutlich entspricht es dem ganz normalen Reifungsprozess eines Menschen, dass man als junger Student die Dinge noch etwas naiv oder zu idealistisch angeht.“ Das schreibt Tomislav P. im Jahr 2010 in seiner Bewerbungsarbeit („Travail de candidature“) zum Abschluss seines Lehrerpraktikums. Der angehende Religionslehrer ist zu diesem Zeitpunkt bereits 37 Jahre alt – und sieht sich, zumindest seiner eigenen Einschätzung zufolge, in einem fortgeschrittenen Stadium persönlicher Reife.
Doch die Realität zeichnet ein anderes Bild. Denn rückblickend wirkte zumindest sein späteres Verhalten mehr als nur naiv. In jedem Fall kostete es ihn seinen Posten als Lehrkraft am „Lycée technique d’Ettelbruck“. Am 21. Februar 2024 verhängte der Disziplinarrat eine sogenannte „Mise à la retraite d’office“ gegen den Staatsbeamten. In der Folge entließ ihn das Bildungsministerium aus dem öffentlichen Dienst.
Der Grund: Tomislav P. hatte eine Baufirma gegründet und geleitet, allerdings ohne Genehmigung des Ministeriums. Ein klarer Verstoß gegen Artikel 14 des „Statut général des fonctionnaires de l’Etat“, der die Ausübung von Nebenaktivitäten regelt.
Eine „administrative Guillotine“
Der Religionslehrer wollte die Entscheidung des Disziplinarrats aber nicht so einfach hinnehmen. Am 17. Mai 2024 erhob er vor dem Verwaltungsgericht Einspruch dagegen. Rund anderthalb Jahre später kam es jetzt zur öffentlichen Verhandlung in dem Fall.
Vor Gericht ließ Tomislav P. sich durch seine Anwältin vertreten. Diese betonte, ihr Mandant sei sich seines Fehlers bewusst, das Strafmaß sei jedoch unverhältnismäßig streng ausgefallen. Er sei Opfer einer „administrativen Guillotine“ geworden. Immerhin sei die Disziplinarakte des Theologen bis dahin „unbefleckt“ geblieben.
Alles in allem ist das Bild eines Staatsbeamten entstanden, der nur wegen der Ferien Lehrer sein wollte.“Vertreter des Staates vor Gericht
Die Anwältin versuchte zudem, einen politischen Zusammenhang herzustellen. Demnach habe das Bildungsministerium – nach der Trennung von Kirche und Staat – offenkundig kein Interesse daran gehabt, einen früheren Religionslehrer weiter im Dienst zu behalten. Angesichts der Säkularisierung sei der Berufsstand der Religionslehrer infrage gestellt gewesen …
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