Noch bis zum 30. Juni gelten die steuerlichen Maßnahmen der Regierung, um den Immobilienmarkt wieder anzukurbeln. Sie sollten ursprünglich nur bis Ende 2024 in Kraft bleiben, waren aber dann verlängert worden. Ein weiteres Mal soll das jedoch nicht geschehen. Damit Käufer trotzdem noch länger davon profitieren können, schuf die Regierung jetzt eine Art Übergangsfrist. Angesichts des „großen Zustroms von Anträgen“ bestehe nämlich die Gefahr, dass die Banken und Notare nicht alle Anträge fristgerecht bearbeiten könnten.
Bisher war es so, dass die entsprechenden Immobilienkäufe vor dem 30. Juni notariell beglaubigt werden mussten, um noch von den steuerlichen Maßnahmen zu profitieren. Wie Finanzminister Gilles Roth (CSV) am Montag auf einer Pressekonferenz bekannt gab, reicht es nun aber aus, wenn die Käufer vor dem 30. Juni einen unterzeichneten Kaufvertrag („Compromis de vente“) oder Reservierungsvertrag („Contrat de réservation“) mit Bezug auf eine „Vente en l’état futur d’achèvement“ (VEFA) bei der „Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA“ registrieren lassen. Die notariell beglaubigte Urkunde kann dann bis zum 30. September nachgereicht werden …
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