Eine kanadische Millionärin wollte unbedingt in Luxemburg besteuert werden. Doch die Steuerverwaltung wies mit großem Aufwand nach, dass sie nicht dauerhaft hier lebe. Der Fall gibt einen Einblick in die gescheiterte Strategie, Superreiche ins Land zu locken.
Margarita T. ist eine Traumkundin für den Luxemburger Finanzplatz: In El Salvador geboren, lebte sie in Kanada und Belgien, besitzt Immobilien und verfügt vor allem über ein Millionenvermögen zum Investieren. Kurz: Sie zählt zu den „High net worth individuals“ (HNWI), die Luxemburg unbedingt anziehen wollte.
Zunächst lief auch alles wie am Schnürchen: Margarita T. erhielt 2016 ein Aufenthaltsrecht, mietete zusammen mit ihrem Lebensgefährten in Petingen eine Wohnung und meldete sich bei der Gemeinde an. Zwei Jahre später gründete sie eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und kaufte mehrere Immobilien im Norden des Landes. Doch 2020 informierte die Steuerverwaltung Margarita T., dass sie nicht in Luxemburg besteuert werde, da sie nicht hier lebe. Die angemietete Wohnung sei nicht bewohnt, so die „Administration des contributions directes“.
Margarita T. bestreitet bis heute, dass sie in den Jahren 2016 bis 2019 nur zum Schein in Luxemburg gelebt habe. Derzeit wohnt sie in Dubai, im Großherzogtum streitet sie aber noch vor Gericht. Ohne Erfolg. Denn Mitte März wies das Verwaltungsgericht ihre Klage gegen die Entscheidung der Steuerverwaltung ab. Sie habe die Bedingungen für einen Steuerwohnsitz in Luxemburg nicht erfüllt, so das Urteil der Richter. Die Entscheidung betrifft die generelle Behandlung von „High net worth individuals“.
Widerstreitende Interessen
Margarita T. kam in einem spannenden Moment nach Luxemburg. Mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch endete 2016 endgültig das Bankgeheimnis – jedenfalls für alle Personen, die nicht im Großherzogtum wohnen. Anfang 2017 führte Luxemburg ein Aufenthaltsrecht für Investoren ein – gemeinhin bekannt als „Golden Visa“. Der damalige Berichterstatter des Gesetzentwurfs, der LSAP-Abgeordnete Marc Angel, versuchte seinerzeit klarzustellen: „Es ist nicht so, dass wir hiermit den Reichen ein Recht schaffen würden, sich ein Aufenthaltsrecht zu kaufen.“ In der Begründung des Gesetzes steht allerdings nüchtern, dass das Ziel der Maßnahme sei, den Luxemburger Finanzplatz neu auszurichten.
Statt den sprichwörtlichen belgischen Zahnarzt als Kunden zu gewinnen, sollten sich reiche Investoren in Luxemburg niederlassen, um dennoch in den Genuss des Bankgeheimnisses sowie weiterer Steuervorteile zu kommen. Doch damit tauchten neue Probleme auf …
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