Die Corona-Pandemie ist lange vorbei, doch sie hallt bis heute nach. Auch vor Gericht. So sprach das Berufungsgericht jetzt sein Urteil im Fall eines Impfgegners, der sich wegen Diffamierung und Verleumdung verantworten musste. Der Beschuldigte hatte im Oktober 2021 in den sozialen Medien auf Aussagen von zwei Ärzten mit Nazivergleichen reagiert.

Besagter Beschuldigter ist für die Justiz kein Unbekannter: Peter Freitag war in der Pandemie ein Hauptprotagonist jener Bewegung, die gegen die Maßnahmen der Regierung protestierte und sich gegen die Covid-Impfungen aussprach. In diesem Zusammenhang hatte er sich denn auch bereits mehrfach vor Gericht verantworten müssen. Im Mai 2023 kandidierte er zudem bei den Europawahlen.

In dem vorliegenden Fall geht aber nicht um Verstöße gegen Corona-Bestimmungen, sondern um die mutmaßliche Diffamierung und Verleumdung des Psychiaters Jean-Marc Cloos und der Gynäkologin Alix Schmit. Letztere hatte sich im Oktober 2021 in einem Leserbrief im „Luxemburger Wort“ für die Impfung gegen Covid-19 ausgesprochen. Jean-Marc Cloos hatte den Beitrag in der Folge auf der Plattform „LinkedIn“ lobend hervorgehoben …