Luxemburg verweigert zurzeit etwa 100 Asylbewerbern eine Unterkunft. Die Behörden agieren dabei ohne klare Rechtsgrundlage. Vor Gericht wird dem Staat jetzt sogar Behinderung der Justiz vorgeworfen. Als Folge gerät nun die „Wanteraktioun“ unter Druck.

97 Prozent. Diese Zahl nannte Familienminister Max Hahn (DP) vergangene Woche, um die Auslastung der Flüchtlingsstrukturen zu verdeutlichen. Anwälte des Staates brachten die Zahl auch in einem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vor. Diese Überlastung stelle eine Notlage dar, die rechtfertige, dass männliche Asylbewerber kein Bett in den Unterkünften bekommen, so die Argumentation.

Um die 100 Männer stehen aktuell auf einer Warteliste. Das teilte das Familienministerium auf Nachfrage von Reporter.lu mit. Sie sollen erst einen Platz in einer Unterkunft des „Office national de l’accueil” (ONA) erhalten, wenn die Auslastung zurückgeht. Manche verbringen die Nacht in der „Wanteraktioun“ (WAK) in Findel. Doch die Notstruktur für Obdachlose stößt ebenfalls an ihre Grenzen.

Ein Mann aus Niger klagt aktuell vor dem Verwaltungsgericht, um als Asylbewerber sein Recht auf eine Unterkunft einzufordern. Die Verhandlung am Montag machte deutlich, wie schwer sich die Justiz damit tut, die Rechtmäßigkeit dieser Warteliste zu überprüfen.

Dabei begann alles mit einer der letzten Amtshandlungen von Ex-Außenminister Jean Asselborn (LSAP): Im Oktober 2023, kurz vor den Parlamentswahlen, kündigte er die Schaffung der Warteliste an – mit Hinweis auf eine „Krisensituation“. Ab Sommer 2024 war die Warteliste leer und jeder erhielt einen Platz in einer Flüchtlingsstruktur. Doch Ende Dezember führte das ONA die Warteliste wieder ein. Öffentlich bekannt war das bisher nicht.

Die Angst vor der Straße

Blaue Jacke, schwarze Hose, ein Rucksack: Der Kläger hört aufmerksam zu, wie sein Anwalt Max Leners dem Richter seinen Alltag schildert: Aufstehen um 8:30 Uhr, die „Wanteraktioun“ um 9 Uhr verlassen, um 11:30 Uhr für die nächste Nacht anmelden, bis 14:30 im „Foyer du jour“ bleiben und um 19 Uhr für die Nacht in die Notunterkunft zurückkommen. Seit Mitte Januar ergeht es ihm jeden Tag so. Während fünf Stunden am Tag hat er keinen Ort, um sich aufzuhalten und seine persönlichen Gegenstände zu lassen.

Man kann das Gesetz buchstabengetreu umsetzen und jedem ein Bett geben. Aber dann kommt eine Familie mit Kindern an und es ist kein Platz mehr.“Pierre Durand, Anwalt des Staates vor Gericht

Als der Mann vor einem Monat aus Spanien nach Luxemburg kam, stellte er einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach einer Befragung durch das ONA wurde er in der niedrigsten Kategorie auf der Prioritätenliste eingestuft. Ihm wurde ein Schreiben des ONA-Direktors ausgehändigt, das festhält, dass er Einkaufsgutscheine für Essen, Hygieneartikel und Kleidung erhalte. Doch aufgrund der Überlastung der Flüchtlingsunterkünfte könne man ihm keine Unterbringung anbieten. Das Schreiben verweist dagegen auf die „Wanteraktioun“ …