In der sogenannten „Bommeleeër“-Affäre wird es aller Voraussicht nach zu einem zweiten Prozess kommen. Nachdem mehrere einst hochrangige Gendarmen als Zeugen im ersten Verfahren (2013-2014) auf sich aufmerksam gemacht hatten, sollen sie nun selbst angeklagt werden. Dabei geht es nicht um eine mögliche Beteiligung an der Attentatsserie Mitte der 1980er Jahre, sondern um mutmaßliche Falschaussagen unter Eid. Das entschied jetzt die richterliche Ratskammer des Berufungsgerichts.
Die zuständigen Richter kamen demnach zum selben Schluss wie ihre Kollegen in erster Instanz: Es gebe ausreichend Verdachtsmomente, um die ehemaligen Führungskräfte der Gendarmerie Charles Bourg, Aloyse Harpes, Pierre Reuland, Armand Schockweiler und Guy Stebens wegen Falschaussagen unter Eid anzuklagen. Allerdings nicht wegen Behinderung der Justiz, wie es noch die Ratskammer in erster Instanz befunden hatte.
Die fünf Ex-Offiziere hatten durch ihre Aussagen im ersten „Bommeleeër“-Prozess den Verdacht aufkommen lassen, dass sie mehr über die Affäre wissen, als sie zu Protokoll gaben …
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