Mitten in der Pandemie wurde die Personaldirektorin der „Santé“ entlassen. Das Verwaltungsgericht wies nun ihre Klage gegen diese Entscheidung ab. Das Urteil zeigt ernste Missstände in der Gesundheitsbehörde während des Kampfes gegen Covid-19 auf.
Über die Arbeit von Sandra S. gibt es zwei Versionen. Eine erzählten die Medien und sie selbst: Als Personalchefin der „Direction de la Santé“ half sie das „Contact Tracing“-Team aufzubauen, das zeitweise über 100 Mitarbeiter umfasste. Sie war für die Covid-19-Hotline zuständig und musste nebenbei den enormen Personalbedarf innerhalb der Behörde managen. Sie war also eine der Schlüsselfiguren bei der Bewältigung der Pandemie in Luxemburg.
Trotzdem entband der Direktor der „Santé“ Jean-Claude Schmit sie am 29. Oktober 2021 von ihren Funktionen. Zum 1. Januar 2022 wurde ihr Vertrag als Angestellte des Staates fristlos aufgelöst. Der Grund: Sandra S. habe als Personalchefin ihre Stellung missbraucht, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Sie habe damit bewusst versucht, in ihrem persönlichen Interesse die gesetzlichen Regeln zu umgehen. Zudem habe sie in drei Fällen Personen eingestellt, ohne die Prozeduren einzuhalten.
Das Verwaltungsgericht wies am 1. Oktober die Klage von Sandra S. gegen ihre Entlassung ab. Die Richter halten es für erwiesen, dass die Vorwürfe so schwerwiegend seien, dass eine Entlassung gerechtfertigt war. Gegen dieses Urteil wird Sandra S. in Berufung gehen, sagt ihr Anwalt Jean-Marie Bauler im Gespräch mit Reporter.lu. Er spricht von aufgebauschten Anschuldigungen und einer unverhältnismäßigen Entlassung.
Covid-Check auf dem kurzen Dienstweg
Die Affäre begann in einem ganz besonderen Kontext: Am 8. Oktober 2021 kündigten der damalige Premier Xavier Bettel (DP) und die Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) neue Corona-Maßnahmen an. Ab dem 19. Oktober sollten auf dem Arbeitsplatz der sogenannte Covid-Check eingeführt werden können, ab dem 1. November dann verpflichtend für Restaurants und Cafés. Unter den „3G-Regeln“ benötigte jeder einen Nachweis über eine Impfung, einen zertifizierten Covid-Test oder ein „Genesenen“-Zertifikat. „Wir schränken die Freiheiten Ungeimpfter ein, aber wir haben keine Wahl“, meinte Xavier Bettel bei einem Pressebriefing.
(…) il y a lieu de constater que Madame (…) a intentionnellement tenté de contourner la législation nationale et européenne en vigueur quant à l’émission de certificats de rétablissement Covid-19.“
Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 1. Oktober 2024
Am folgenden Montag legte Sandra S. einen positiven Schnelltest vor – durchgeführt von einem Osteopathen. Der konnte das Ergebnis aber offenbar nicht in der Datenbank der „Santé“ eingeben. Deshalb habe das „Contact Tracing“-Team dies manuell durchgeführt. Am nächsten Tag informierte Sandra S. ihren Chef Jean-Claude Schmit über ihre Erkrankung und wollte wissen, ob und wie sie ein Zertifikat erhalten könne. Der Direktor antwortete am gleichen Tag: „Opgepasst, fir däin ‚Genesenenzertifikat‘ brauchs du jo obligatoresch e PCR-Resultat“. Trotz dieser klaren Aussage habe Sandra S. während zwei Wochen versucht, Mitarbeiter der Gesundheitsdirektion dazu zu bringen, ihr ein Genesenenzertifikat auszustellen. Das Urteil zitiert ausgiebig aus der Begründung der Entlassung von Sandra S …
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