Luxemburg erhält ein neues Waffengesetz. Das Parlament hat am Donnerstag zwei entsprechenden Gesetzentwürfen seine Zustimmung gegeben, womit das bestehende Gesetz aus dem Jahre 1983 ersetzt wird. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich die missbräuchliche Nutzung von Waffen einschränken sollte.

Künftig soll der gesamte „Lebenszyklus“ einer Schusswaffe geregelt werden, um zu verhindern, dass diese in kriminelle Hände gelangt, so Josée Lorsché (Déi Gréng) in Vertretung von Berichterstatterin Stéphanie Empain (Déi Gréng). Damit kommen auf die Waffenbesitzer in Luxemburg, wo rund 25.000 Personen über einen Waffenschein verfügen, strengere Regeln zu.

Allen voran werden Waffen und Munition genau definiert und kategorisiert. Während die Kategorie A verbotene Waffen, darunter eine ganze Reihe halbautomatischer Modelle, umfasst, beschreibt Kategorie B solche, deren Besitz eine Genehmigung erfordert, und Kategorie C sogenannte neutralisierte Waffen.

Das Gesetz setzt aber auch neue Regeln für die Vergabe eines Waffenscheins fest. Dabei wird unter anderem das vorangehende Verhaltensmuster des Antragstellers bis hin zu seinem Vorstrafenregister in Betracht gezogen. Künftig muss auch eine medizinische Bescheinigung vorgelegt werden, das auch bei jeder Erneuerung des Scheins. Das Justizministerium erhält zudem neue Befugnisse, um mögliche Gefahren festzustellen, Waffenscheine zeitweilig zu suspendieren und Waffen samt Munition einzuziehen.

Auch der Transport von Waffen wird neu geregelt, um Unfällen oder Diebstählen vorzubeugen. So darf die Waffe beim Transport nicht sichtbar sein. Sie darf nicht geladen oder schussbereit sein, sprich nicht zusammengebaut oder muss mittels einer Vorrichtung unscharf gemacht sein. Auch die Lagerung wird neu reglementiert.

In der Gesetzgebung findet sich zudem ein Passus, der den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss regelt, beziehungsweise untersagt. Die Bestimmungen orientieren sich an jenen der Straßenverkehrsordnung. Dasselbe gilt für die Nutzung unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Das neue Waffengesetz wurde nicht kurzfristig umgesetzt, wie aus allen Reden im Parlament hervorging. Die betreffende EU-Richtline geht bereits auf das Jahr 2017 zurück. Zudem musste der Text, nachdem der damalige Justizminister Felix Braz (Déi Gréng) im März 2019 den Gesetzentwurf vorgelegt hatte, noch umfassend angepasst werden. Dies, nachdem etliche Interessenverbände von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern und -händlern sich kritisch dazu geäußert hatten und letztlich auch der Staatsrat einen formellen Einwand ausgesprochen hatte. (GS)