Mit etwas Verspätung, wie der Berichterstatter Charles Margue einräumte, setzt Luxemburg nun die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern um. Das Großherzogtum sei nicht das einzige Land, in dem die Umsetzung auf sich warten ließ. Doch sei dies keine Entschuldigung, so der Abgeordnete von Déi Gréng am Dienstag im Parlament.

Tatsächlich geht besagte EU-Richtline bereits auf den 23. Oktober 2019 zurück. Zudem war der rechtliche Schutz von Whistleblowern auch so im Koalitionsabkommen von 2018 festgehalten worden. Letztlich trägt Luxemburg mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes aber auch einem rezenten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung.

Mitte Februar dieses Jahres hatten die Straßburger Richter festgehalten, dass der ehemalige Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfungsunternehmens „PwC“, Raphaël Halet, im Zuge der „Luxleaks“-Affäre als Whistleblower agiert habe. Seine Verurteilung anno 2014 in Luxemburg zu einer Geldstrafe stelle demnach eine Verletzung seiner Rechte dar, so der Gerichtshof …