Im Frühjahr 2024 wurde das Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union verabschiedet, am 12. Juni dieses Jahres tritt es auch in Luxemburg in Kraft. Es umfasst acht Verordnungen und eine Richtlinie. Was sich damit ändert, das gab der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), jetzt auf einer Pressekonferenz bekannt. Ein zentrales neues Element ist das sogenannte „Screening“, das Drittstaatler ohne gültige Papiere durchlaufen müssen.

Bei diesem Screening, für das ein neues Zentrum im früheren Gebäude der Arbeitsagentur in der Rue Bender in Bonneweg eingerichtet wird und 40 Mitarbeiter eingestellt werden, soll die Identität der betroffenen Personen festgestellt, ihre Vulnerabilität und Gesundheit geprüft sowie sie einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Die Datenerhebung soll je nach Fall drei bis sieben Tage dauern und als Grundlage dienen, um das passende Asylverfahren einzuleiten, für das die Immigrationsbehörde zuständig ist.

Dem Screening unterzogen werden drei Kategorien von Personen: Drittstaatler ohne gültige Dokumente, die Antrag auf internationalen Schutz stellen, Drittstaatler ohne gültige Papiere, die von der Polizei im Großherzogtum angetroffen werden, sowie Drittstaatler, die an Luxemburgs einziger EU-Außengrenze, am Flughafen, Antrag auf Asyl stellen. Es wird geschätzt, dass monatlich circa 350 Personen dieses Screening durchlaufen werden …