Die Koalition von CSV und DP hält an einer Reform der Grundsteuer sowie an der Einführung einer Mobilisierungs- und einer Leerstandsteuer fest, so wie es auch die blau-rot-grüne Vorgängerregierung geplant hatte. An dem noch von LSAP-Innenministerin Taina Bofferding vorgelegten Gesetzentwurf zur Grund- und zur Mobilisierungssteuer werden aber nun einige Anpassungen vorgenommen.

Nicht weniger als 66 Änderungsanträge stellten Wohnungsbauminister Claude Meisch (DP) und der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), nämlich am Donnerstag im zuständigen parlamentarischen Ausschuss und danach auch der Presse vor. Dabei kündigten sie an, dass die reformierte Grundsteuer und die neue Mobilisierungssteuer im Jahr 2029 zunächst in einer Testphase und 2030 dann gänzlich in Kraft treten sollen.

Die Grundsteuer soll auch in Zukunft von den Gemeinden erhoben werden, stellte Léon Gloden am Donnerstag nochmals klar. Kriterien für die Berechnung sind unter anderem die Größe der Parzelle, das Baupotenzial und die Distanz zur Hauptstadt. Anders als noch im ursprünglichen Entwurf werden von der Regierung aber nun keine Schwellenwerte von neun bis elf Prozent zur Bestimmung des Steuersatzes vorgegeben …