Im Streit um die Freigabe von Informationen zu Fußgängerüberwegen in Luxemburg-Stadt musste die Gemeinde auch in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken. Nach dem Verwaltungsgericht im November gab nämlich jetzt auch der Verwaltungsgerichtshof dem „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) recht, das die Einsicht in die entsprechenden Dokumente eingeklagt hatte.

Demnach muss die Stadt dem Antrag nun Folge leisten, womit ein mittlerweile fast vier Jahre andauernder Streit ein Ende finden dürfte. Wann und in welcher Form die Vereinigung jetzt Zugang zu den Dokumenten erhält, ist noch nicht geklärt. Und ob und wie auch die breite Öffentlichkeit Einsicht erhält, ist eine weitere Frage, die sich stellt – und die auch von der Fraktion von Déi Gréng in einer Anfrage an den Schöffenrat aufgeworfen wird.

Konkret geht es in diesem Streit um Informationen zu Fußgängerüberwegen in der Hauptstadt. Im Oktober 2021 hatte ZUG die Ergebnisse einer eigenen Analyse publik gemacht, der zufolge ein Drittel dieser Zebrastreifen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße. Dieser Darstellung hatte Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmit (DP) dann in einer Gemeinderatssitzung widersprochen und dabei eine Analyse der Stadt angeführt, nach der nur etwas mehr als 30 der rund 1.800 Zebrastreifen nicht der Norm entsprächen …