Mit der Verfassungsrevision hat die Abgeordnetenkammer nicht nur das Grundgesetz modernisiert, sie hat sich auch selbst gestärkt. Das betrifft etwa die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Darüber hinaus erhält auch die Bevölkerung die Möglichkeit, eigene Gesetzesvorschläge einzureichen. Die Gesetzentwürfe zu beiden Neuerungen wurden vergangene Woche verabschiedet, kurz bevor die neue Verfassung am 1. Juli in Kraft trat.

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind nun nur noch die Stimmen von 20 Abgeordneten erforderlich. Damit kann eine solche „Commission d’enquête“ künftig auch von einer Minderheit im Parlament eingefordert werden, ohne dass eine regierungstreue Mehrheit dies blockieren kann. Entsprechend wird die Änderung vor allem von der Opposition begrüßt …