Der Staatsrat würde es befürworten, wenn das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufgenommen würde. Das geht aus seinem Gutachten zu einem entsprechendem Vorschlag des Abgeordneten Marc Baum (Déi Lénk) hervor. Eine Verankerung dieses Rechts würde „eine dauerhaftere rechtliche Absicherung ermöglichen, um Rückschritte bei diesem grundlegenden Recht zu verhindern“, so der Staatsrat in dem einstimmig verabschiedeten Gutachten. Darüber hinaus sei das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch im internationalen Recht nur unzureichend geschützt.
„Rückschritte“ waren für Marc Baum auch der Anlass, als er Anfang Mai 2024 seinen Vorschlag im Parlament einbrachte. In seinem Antrag nimmt der Abgeordnete explizit Bezug auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Juni 2022. Damals annullierten die Richter das Urteil im Fall „Roe gegen Wade“ aus dem Jahr 1973 und stellten damit weltweit das Recht auf Selbstbestimmung der Frau infrage. Frankreich nahm als Reaktion im März 2024 das Recht auf Abtreibung in seine Verfassung auf.
Ob Luxemburg das ebenfalls tun wird, das liegt jetzt am Parlament und dort letztlich an den Mehrheitsparteien CSV und DP. Mit dem positiven Gutachten, das der Staatsrat jetzt veröffentlicht hat, sei aber „eine wichtige Hürde auf dem Instanzenweg genommen“ worden, so Déi Lénk …
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