Nach den Überschwemmungen im Juli vergangenen Jahres hat der Staat Anträge auf Hilfen für Schäden in Höhe von 34,5 Millionen Euro erhalten. Die Regierung hatte die Unwetter vom 14. und 15. Juli 2021 sowie ihre Folgen als „Catastrophe et calamité naturelle“ eingestuft und eine finanzielle Unterstützung von 100 Millionen Euro in Aussicht gestellt für Schäden, die nicht von Versicherungen gedeckt werden.
Hohe Schäden verzeichneten vor allem die Gemeinden. Das Innenministerium erhielt diesbezüglich Anträge von 25 Kommunen und einem Syndikat, die zusammengerechnet Schäden in Höhe von mehr als 16,7 Millionen Euro betrafen. Fünf Gemeinden sowie das Syndikat wurden bis Mitte März bereits entschädigt, dies für einen Gesamtbetrag von 80.332 Euro. Die restlichen 20 Dossiers befanden sich zu diesem Moment noch in Bearbeitung.
Das Wasserwirtschaftsamt stellte darüber hinaus in 104 Fällen Schäden an Gewässern und Ufern fest. Der Gesamtschaden beziffert sich hier auf 11,6 Millionen Euro und betrifft 78 Gemeinden. All diese Informationen sind der gemeinsamen Antwort von gleich sechs Ministerien auf eine parlamentarische Anfrage der ADR-Abgeordneten Jeff Engelen und Fred Keup zu entnehmen.
150 Anträge in Zusammenhang mit den Unwettern wurden derweil vonseiten der Unternehmen bei der Generaldirektion für Mittelstand eingereicht. Sie betreffen Schäden in Höhe von mehr als 16,2 Millionen Euro. Ausbezahlt wurden bis dato rund 4,3 Millionen Euro. 80 Dossiers sind noch in Bearbeitung.
Neben den außergewöhnlichen staatlichen Hilfen griffen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück. 154 Betrieben wurde im Juli 2021 Kurzarbeit im Rahmen des „Chômage partiel en cas de force majeure pour inondations“ zugestanden. Kostenpunkt: 1,7 Millionen Euro.
Das Familienministerium seinerseits hat alles in allem etwas mehr als 5,9 Millionen Euro an Privatpersonen ausbezahlt. 634 Anträge waren eingegangen, davon erhielten 364 Haushalte je 16.399 Euro. 130 Anträge wurden abgelehnt, da sie nicht den Kriterien entsprachen (57), die Einkommen der Haushalte zu hoch (44) oder die Kosten bereits von einer Versicherungsgesellschaft übernommen worden waren (29). 134 Anträge befanden sich bis Mitte März noch in Bearbeitung.
Das Landwirtschaftsministerium war derweil mit 150 Anträgen von Betrieben aus dem Agrarsektor – Wein- und Gartenbau eingeschlossen – für einen Gesamtbetrag von rund 1,5 Millionen Euro befasst. Ausbezahlt wurden bisher 556.000 Euro. 31 Dossiers werden noch bearbeitet. (GS)