Fast vier Monate nach der letzten Tripartite hat das Parlament das Gesetz zu einer der wichtigsten Maßnahmen des „Solidaritéitspak 3.0“ verabschiedet: den Entwurf zum sogenannten „Konjunktur-Steuerkredit“. Den Effekt der Steuergutschrift dürften Arbeitnehmer erstmals bei ihrem Monatsgehalt für Juli bemerken. Der Gesetzentwurf, der auch noch weitere steuerliche Tripartite-Maßnahmen beinhaltet, wurde von allen Parteien im Parlament mitgetragen.

Der Steuerkredit, den die Regierung und die Sozialpartner Anfang März beschlossen hatten, entspricht zwei Indextranchen, genau gesagt: 5,063 Prozent. Er gilt für das laufende Jahr und rückwirkend zum 1. Januar 2023. Im kommenden Jahr gilt die Steuergutschrift nicht mehr. Dann soll die Anpassung der Steuertabelle greifen, die ebenfalls Teil des dritten Solidaritätspakets ist. Sie entspricht zweieinhalb Indextranchen – oder 6,376 Prozent …