Dreieinhalb Jahre Gefängnis, davon 18 Monate auf Bewährung: So lautete das Strafmaß, das vergangenen Dezember gegen den Hauptangeklagten in Luxemburgs erstem Terror-Prozess verhängt wurde. Kevin M. war durch die Verbreitung von Propaganda des „Islamischen Staats“ (IS) ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft und letzten Endes auch das Gericht waren der Auffassung, dass er dadurch selbst Mitglied der Organisation und damit ein Terrorist ist. Der 30-Jährige stritt das ab und legte Berufung gegen das Urteil ein.

Somit kommt es zu einem zweiten Prozess in diesem Fall, in dem zum ersten Mal überhaupt jemand sich auf Basis der hiesigen Anti-Terror-Gesetzgebung vor einem Luxemburger Gericht verantworten musste. Das Berufungsverfahren soll kommenden Herbst verhandelt werden. Wie Reporter.lu auf Nachfrage bei der Pressestelle der Justiz erfuhr, ist es für den 25. Oktober angesetzt.

Neben Kevin M. wird dann auch wieder seine Ehefrau Alysson A. auf der Anklagebank sitzen. Auch der 26-Jährigen wird zur Last gelegt, durch die Verbreitung von IS-Propaganda Teil des Terrornetzwerks gewesen zu sein. In erster Instanz war sie zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, von der die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Auch sie legte Berufung ein. Reporter.lu berichtete Anfang des Jahres über den Fall des Paares, der zeigt, wie sich junge Menschen radikalisieren.

Grundlage des Gerichtsverfahrens sind rund 12.000 Posts und Nachrichten, die das Paar via diverse Online-Medien übermittelte. Allein auf Facebook unterhielt Kevin M. unter unterschiedlichen Alias-Namen mehrere Seiten, auf denen er Botschaften, Fotos und Videos vom IS seinen Followern unterbreitete.

Vor Gericht erklärten die Angeklagten ihr Tun damit, dass sie aus rein religiösen Gründen gehandelt hätten. Sie seien auf der Suche nach Antworten gewesen, wie sie den Islam leben sollen, und dabei hätten sie sich mit den Ansichten des IS auseinandergesetzt. Die terroristischen Akte der Organisation würden sie aber nicht gutheißen, beteuerten die beiden Beschuldigten, die denn auch einen Freispruch forderten.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Das Paar habe gezielt nach IS-Propaganda gesucht, habe auf unterschiedlichen Plattformen andere Personen davon überzeugen wollen, dass allein der IS auf dem rechten Weg sei und man sich ihm anschließen und seine Taten nachahmen solle, so die Sichtweise der Anklage, der sich dann auch das Gericht anschloss. Ob dies auch in zweiter Instanz der Fall sein wird, wird das Berufungsverfahren zeigen. (GS)


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