Nach dem Sturz des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 beschlossen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Bearbeitung von Asylanträgen von Geflüchteten aus Syrien bis auf Weiteres auszusetzen. Auch in Luxemburg lagen ab diesem Moment hunderte Anträge auf Eis. Mittlerweile hat die Immigrationsbehörde aber wieder die Bearbeitung aufgenommen und blickt dabei anders auf die Anträge als noch vor dem Umsturz in Syrien. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

„Der Sturz des al-Assad-Regimes hat die politische und sicherheitspolitische Lage in Syrien grundlegend verändert“, schreibt der Minister für Innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Meris Sehovic (Déi Gréng). Mittlerweile könne nicht mehr die Rede davon sein, dass in Syrien eine solche Sicherheitslage existiere, „dass ein internationaler Schutzstatus vergeben werden kann, aus dem bloßen Grund, weil die Person aus dem Land kommt“, so Léon Gloden. Will heißen: Nicht jeder Syrer wird in Luxemburg automatisch einen internationalen Schutzstatus erhalten.

Schließlich habe die Mehrheit der Syrer, die in Luxemburg Asyl beantragten, als Gründe für ihre Flucht angegeben, dass das Assad-Regime ein Risiko für ihre Sicherheit sei …