Seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2009 wurden in Luxemburg 170 Fälle von Euthanasie oder Sterbehilfe verzeichnet. Im vergangenen Jahr waren es 34, das Jahr davor 24. Und damit mehr als in den Vorjahren. Dies geht aus dem Zweijahresbericht der zuständigen nationalen Kontrollkommission hervor. Das Gremium um den Vorsitzenden Jean-Claude Wiwinius hat das Dokument am Dienstag dem Parlament vorgelegt.

13 Jahre nach der Einführung des Gesetzes sei eine gewisse Akzeptanz in der Bevölkerung festzustellen, so Jean-Claude Wiwinius bei der offiziellen Übergabe des Dokuments an Parlamentspräsident Fernand Etgen (DP) und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit, Mars Di Bartolomeo (LSAP). Dies zeige sich auch an einer Zunahme der Meldungen über Sterbehilfe. In der Tat wurden im Vergleich zum vorherigen Bericht für die Jahre 2019 und 2020 diesmal 17 Fälle mehr gemeldet.

In den beiden vergangenen Jahren gab es demnach insgesamt 58 Fälle von Euthanasie beziehungsweise Sterbehilfe. Acht Sterbehilfefälle wurden in Pflegeheimen durchgeführt, 23 beim Patienten zu Hause, 24 in einer Krankenhauseinrichtung und drei an einem privaten Ort. Die Patienten litten zum Großteil an Krebs und neurodegenerativen Erkrankungen. Die 34 Fälle im vergangenen Jahr betrafen zu gleichen Teilen Männer wie Frauen, die meisten waren älter als 80 Jahre. Die 24 Betroffenen im Jahr 2021 waren mehrheitlich zwischen 60 und 79 Jahre alt, in 16 Fällen waren sie männlich, in acht weiblich.

Jean-Claude Wiwinius betonte, dass trotz der zunehmenden Akzeptanz in der Gesellschaft es immer noch einen Mangel an Informationen über die bestehenden Gesetze gebe. Dies sowohl in der Bevölkerung als auch unter Medizinern. „Die Ärzte sowie das medizinische und paramedizinische Personal müssen noch besser informiert werden“, wird der Vorsitzende des Kontrollausschusses im „Luxemburger Wort“ zitiert. Dabei beziehe er sich auch auf die Ausbildung der Ärzte, sei es auf Ebene der permanenten Weiterbildung oder während des Medizinstudiums“, so der ehemalige Richter.

In ihrem Bericht wiederholt die Kommission denn auch ihre Forderung nach einer medizinisch-ethischen Beratung, die von entsprechend ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden sollte. Dies würde es den Patienten oder ihren Angehörigenermöglichen, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Der Bericht der Kommission soll nun im Detail vom parlamentarischen Ausschuss für Gesundheit analysiert werden (GS)