Die Pläne der Regierung, den sogenannten Platzverweis auszuweiten, stoßen auf Kritik. Mittlerweile hat unter anderem der Staatsrat den entsprechenden Gesetzentwurf begutachtet und gleich sechs „Oppositions formelles“ gegen den Text eingelegt. In den Augen der Staatsräte sind die Formulierungen in dem Entwurf zu vage, um derart weitreichende Maßnahmen zu begründen. Zudem würden die Bürgermeister mit dem Vorhaben zu viel Macht erhalten.

Mit besagtem Gesetzentwurf soll die Polizei künftig mehr Möglichkeiten haben, um gegen Personen vorzugehen, die die öffentliche Ordnung stören oder die Eingänge von Gebäuden blockieren. Der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), hatte den Entwurf im Juli 2024 vorgelegt und damit auch ein Versprechen aus dem Koalitionsabkommen von CSV und DP eingelöst. Vor allem Hauptstadt-Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) hatte in der Vergangenheit immer wieder derartige Maßnahmen gefordert.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei eine Person zur Ordnung rufen kann, die „se comporte de manière à troubler la tranquillité, la salubrité ou la sécurité publiques“. In seinem Gutachten bezeichnet der Staatsrat diese Formulierung als zu vage, um Maßnahmen zu rechtfertigen, die die in der Verfassung verankerten öffentlichen Freiheiten einschränken. Der Staatsrat teilt diesbezüglich die Bedenken der Generalstaatsanwaltschaft und legt einen formellen Einwand in Bezug auf besagten Absatz in dem Entwurf ein.

Das Gleiche gilt für die Bestimmung, dass die Polizei jede Person verwarnen kann, die „se comporte de manière à importuner des passants sur la voie publique et dans les lieux accessibles au public“ …