Die steuerlichen und sozialen Maßnahmen im Wohnungswesen kommen vor allem den Eigentümern von Immobilien zugute – insbesondere den wohlhabendsten unter ihnen. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt eine neue Untersuchung des „Observatoire de l’habitat“. Dafür haben die Forscher des „Luxembourg Institute of Socio-Economic Research“ (Liser) die verschiedenen Arten von staatlichen Mitteln, etwa Mietbeihilfen, Hilfen für Erstkäufer, den „Bëllegen Akt“ oder die Steuerbefreiung für die „Loyer imputés“, analysiert.
Die Studie bewertet dabei die durchschnittlichen Gewinne oder Verluste an Einkommen, die die staatlichen Steuerungselemente auf Mieter oder Immobilienbesitzer haben, und stellt eben fest, dass die Gewinne in hohem Maße wohlhabenden Eigentümern zugutekommen. So profitiert jener Teil der Besitzer, der 33 Prozent der Haushalte in Luxemburg ausmacht (4. und 5. Quintil), von 56 Prozent dieser Gewinne. Den Eigentümern, die 20 Prozent der Haushalte ausmachen (1. und 2. Quintil), kommen derweil 18,5 Prozent zugute. Mieter aus den Quintilen 1 und 2, die ebenfalls für 20 Prozent der Haushalte stehen, erhalten hingegen nur 6,6 Prozent der Gewinne aus den sozial- und steuerrechtlichen Maßnahmen.
Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) sieht sich durch diese Studie in seiner Strategie bestärkt, die öffentlichen Hilfen gezielter einzusetzen. Die vorliegenden Informationen sollen nun als weitere Grundlage für die angedachte Steuer-Debatte im Parlament dienen, so das Ministerium in einer Pressemitteilung.
Denn die Untersuchung zeigt, dass zwar die große Mehrheit der Haushalte von den verschiedenen Maßnahmen betroffen ist, ihre Wirkung aber je nach Lebensstandard des Haushalts und eben zwischen Mietern und Eigentümern stark variiert.
In Bezug auf die Eigentümer hält die Studie fest, dass die Grundsteuer aufgrund ihres niedrigen Niveaus einen sehr marginalen Effekt hat. Die Nichtbesteuerung der sogenannten unterstellten Miete („Loyer imputé“) ihrerseits kommt vor allem wohlhabenderen Haushalten zugute, die häufig Besitzer ihres Hauptwohnsitzes sind. Von den Abzügen für Mieteinnahmen profitieren vor allem gut gestellte Haushalte, die über eine vermietete Wohnung verfügen.
Für die Mieter gilt, dass weniger wohlhabende Haushalte von Mietzuschüssen und subventionierten Wohnungen profitieren. Subventionierte Mietwohnungen sind besonders auf finanzschwächere Haushalte ausgerichtet und stellen eine große Hilfe für jene dar, die sie in Anspruch nehmen. Allerdings ist der Anteil der Haushalte, die von diesen Wohnungen profitieren, aufgrund des knappen Angebots bislang sehr begrenzt. Die Studie schätzt, dass nur zwei Prozent der Wohnungen bezahlbare („abordable“) Wohnungen sind. (GS)