Die Regierung hat am Mittwoch breite steuerliche Entlastungen vorgestellt. Entlastet werden sollen dabei sowohl Privathaushalte als auch Betriebe. Ziele der Maßnahmen seien die Armutsbekämpfung und die Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts, so Finanzminister Gilles Roth (CSV) bei der Vorstellung. Insgesamt sollen die Anpassungen 500 Millionen Euro kosten.
Besonders Alleinerziehende stehen im Fokus der Reform. Denn diese seien vorrangig von Armut gefährdet, so der Finanzminister vor der Presse. Ein Umstand, der auch direkt zur Kinderarmut in Luxemburg beitrage, so Gilles Roth. Konkret schlägt die Regierung deshalb eine steuerliche Entlastung der Steuerklasse 1A vor. Ab dem Steuerjahr 2025 steigt der Steuerfreibetrag in dieser Steuerklasse von heute 24.876 Euro auf 26.460 Euro.
Diese Maßnahme betrifft indes nicht nur Alleinerziehende, sondern auch verwitwete Personen und alleinstehende Rentner über 64 Jahren. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro sinkt dadurch die Steuerlast im Vergleich zu 2024 um 1.794 Euro pro Jahr, was etwa 38 Prozent der Steuern ausmacht.
Zusätzlich wird die Steuergutschrift für Alleinerziehende („Crédit d’impôt monoparental“) angehoben. Diese steigt von 2.505 Euro auf 3.504 Euro. Laut Berechnungen des Finanzministeriums fallen bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind und einem Einkommen von 50.000 Euro ab 2025 keine Steuern mehr an. Steuerbefreit sind ab 2025 auch Arbeitnehmer, die den unqualifizierten Mindestlohn erhalten.
Eine Maßnahme, die alle Einkommensschichten und Steuerklassen betrifft, ist die zusätzliche Anpassung der Steuertabelle an die Inflation …
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