Mehr erschwinglichen Wohnraum in öffentlicher Hand schaffen: Das war das Ziel des sogenannten „Artikel 29bis“, der im Februar 2022 im Rahmen des „Pacte Logement 2.0“ in Kraft trat. Bei der Umsetzung stießen jedoch viele Gemeinden auf Hürden, sodass die Maßnahme weniger Anwendung fand als erhofft. Das soll sich jetzt ändern. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, hat die CSV-DP-Regierung den Artikel angepasst. Vergangene Woche wurde der entsprechende Entwurf im Parlament mehrheitlich verabschiedet.

Besagter Artikel des Gesetzes über die kommunale Flächennutzung sieht vor, dass bei jedem Teilbebauungsplan „Nouveau quartier“ (PAP NQ) ein bestimmter Prozentsatz der Bruttowohnbaufläche für erschwinglichen Wohnraum reserviert wird, der dann der Gemeinde oder dem Staat übertragen wird. Im Gegenzug wird für Teilbebauungspläne, die unter den Geltungsbereich des Artikels fallen, das für den Wohnungsbau reservierte Baupotenzial um zehn Prozent gegenüber dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) erhöht.

Wie viel erschwinglicher Wohnraum bei einem PAP NQ geschaffen werden muss, das hängt vom Umfang des Immobilienprojekts ab. Bisher war der Prozentsatz gestaffelt, mit den nun vorgenommenen Anpassungen werden die Richtwerte harmonisiert …