Der Rechnungshof hat erhebliche Defizite bei der staatlichen Kontrolle des sogenannten ASFT-Sektors festgestellt. In einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht kritisieren die Prüfer lückenhafte Zulassungsverfahren, unregelmäßige Kontrollen und eine unzureichende Koordinierung zwischen den zuständigen Ministerien.

Gegenstand der Untersuchung ist der Bereich der sozialen, familiären und therapeutischen Aktivitäten (Activité Sociale, Familiale et Thérapeutique, kurz: ASFT). Der „Rapport spécial“ analysiert, wie der Staat seine Aufsichtspflicht gegenüber den Trägern wahrnimmt, die in den Zuständigkeitsbereich der Ministerien für Familie, Gesundheit und Bildung fallen. Der ASFT-Sektor umfasst eine Vielzahl sozialer Dienstleistungen, von der Kinderbetreuung bis hin zu therapeutischen Einrichtungen, die durch staatliche Vereinbarungen finanziert werden.

Ein zentraler Kritikpunkt des Sonderberichts, der bereits 2020 vom parlamentarischen Ausschuss für Haushaltskontrolle angefordert wurde, betrifft die Vergabe von Betriebszulassungen. Laut der „Cour des comptes“ werden regelmäßig „bedingte“ Genehmigungen erteilt, wenn Anträge unvollständig sind – eine Praxis, für die es laut den Prüfern keine klare gesetzliche Grundlage gibt …