Der sogenannte „Platzverweis renforcé“ ist eines der umstritteneren Vorhaben der Regierung, weil er weitreichende Einschnitte in Freiheitsrechte mit sich bringen könnte. Nachdem der Staatsrat im März vergangenen Jahres sechs formelle Einwände in Bezug auf den Gesetzentwurf des Ministers für innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), erhoben hatte, hat dieser den Text mittlerweile angepasst und dem Parlament vorgelegt. Unter anderem erhalten die Bürgermeister nun doch nicht die ursprünglich angedachten Befugnisse.

Zur Erinnerung: Grundlegendes Ziel der Regierung ist es, der Polizei mehr rechtliche Möglichkeiten zu geben, wenn Personen den Zugang zu öffentlichen oder privaten Gebäuden blockieren oder sie in irgendeiner Form die öffentliche Ordnung stören. Künftig sollen Polizeibeamte die betreffenden Personen in einem ersten Schritt zur Ordnung rufen, dann sie zum Verlassen des Ortes auffordern und, wenn dies nicht erfolgt, sie, wenn nötig, mit Gewalt entfernen und einen Platzverweis für 48 Stunden aussprechen.

Stellt die Polizei fest, dass eine Person binnen 30 Tagen zweimal einen Platzverweis erhielt, soll sie ein vorübergehendes Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Zeitraum verhängen können. In der ersten Version des Entwurfs war hier von 30 Tagen die Rede, jetzt wurde der Text angepasst und der Zeitraum auf 15 Tage reduziert. Zudem soll die Entscheidung über ein Aufenthaltsverbot nicht mehr dem Bürgermeister obliegen, sondern der Polizei. Das geht aus einer Sitzung des zuständigen parlamentarischen Ausschusses hervor …