Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können in Zukunft proaktiver vorgehen, wenn sie in ihrer Gemeinde den öffentlichen Raum mit Videokameras überwachen lassen wollen. Zudem sollen die entsprechenden Genehmigungen schneller erteilt werden und auch eine längere Gültigkeit haben. Möglich wird dies durch eine Anpassung des Passus zur „Vidéosurveillance à des fins policières“ (Visupol) im Polizeigesetz, mit der CSV und DP ein weiteres Versprechen aus ihrem Koalitionsabkommen umsetzen.

„Le Gouvernement reverra la procédure d’autorisation de la surveillance par des caméras dans l’espace public“, so der Wortlaut im Abkommen. Resultat dieser Überprüfung ist der Gesetzentwurf 8512, den Ressortminister Léon Gloden (CSV) im März im Parlament eingebracht hatte und der jetzt am Mittwoch mit den Stimmen von CSV, DP, ADR und Piraten verabschiedet wurde. LSAP und Déi Gréng enthielten sich. Déi Lénk stimmten dagegen.

Wo eine Zone für Videoüberwachung eingerichtet wird, liegt auch weiterhin in der Zuständigkeit des Ministers. Die bisherigen Genehmigungsverfahren aber seien übermäßig schwerfällig und würden es nicht ermöglichen, effektiv auf Sicherheitsanforderungen zu reagieren, heißt es im Gesetzentwurf …