Laut der Regierung waren die Kaufverträge für Covid-Impfstoffe in der Pandemie geheim. Doch der Abgeordnete Sven Clement klagte sein Recht auf Einsicht in die Dokumente ein – nicht zum ersten Mal. Das Urteil könnte die Kontrollfunktion des Parlaments stärken.

Ist ein Abgeordneter Teil des Staats? Oder gilt das nur für das gesamte Parlament? Diese und andere merkwürdig anmutende Fragen waren Teil der Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht im Fall Sven Clement gegen das Gesundheitsministerium.

Der Hintergrund: Während der Pandemie wurden Kaufverträge mit den Impfstoffherstellern gegen Covid-19 unterzeichnet. Sven Clement (Piraten) wollte im Oktober 2022 lediglich wissen, mit wem der Staat solche Verträge abgeschlossen hat. Nach dem Inhalt der Vereinbarungen fragte der Abgeordnete in seiner parlamentarischen Anfrage zunächst nicht.

Die Antwort des Ministeriums kam erstaunlich schnell. Nur einen Tag brauchten die Mitarbeiter der damaligen Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP), um klarzustellen: „Luxemburg hat keine eigenen Kaufverträge mit Covid-19-Impfstoffherstellern abgeschlossen“. Diese seien „ausschließlich“ von der Europäischen Kommission verhandelt und unterzeichnet worden, so die knappe Antwort des Gesundheitsministeriums.

Regierung widersetzt sich Urteil

Doch der Parlamentarier hakte nach. Was Sven Clement nämlich aufgefallen war: Im sogenannten „Advance Purchase Agreement“ zwischen der EU-Kommission und Pharmaunternehmen unterzeichnete ebenfalls ein Luxemburger Vertreter. Wie sich später herausstellte, hat das Großherzogtum also sehr wohl mindestens einen solchen Kaufvertrag abgeschlossen. Allerdings wollte die damalige Regierung aus DP, LSAP und Déi Gréng diesen Vertrag nicht mit den Abgeordneten teilen.

Als Richterin hätte ich wohl genau so entschieden. Das heißt jedoch nicht, dass man die Entscheidung als Regierung nicht anfechten kann.“
Paulette Lenert, Ex-Gesundheitsministerin

Es handele sich dabei um eine europäische Vereinbarung mit einer Geheimhaltungsklausel, argumentierte das Gesundheitsministerium, nachdem es zunächst behauptet hatte, dass es eine solche Vereinbarung gar nicht gebe. Zudem würde ein Bruch dieser Klausel Strafzahlungen nach sich ziehen, so das Ministerium. Im Februar 2023 klagte der Piratenabgeordnete gegen die Entscheidung von Paulette Lenert. Wie „Radio 100,7“ bereits über die Entscheidung an sich berichtete, erhielt der Abgeordnete nun Recht.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts, das Reporter.lu vorliegt, geht aber über den konkreten Fall hinaus. Denn es könnte weitreichende Folgen für die Rechte der parlamentarischen Opposition haben. Die Argumentation der Richter liest sich nämlich wie ein Plädoyer für die parlamentarische Demokratie und die Gewaltenteilung. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht der Regierung in dieser klaren Form ein Mindestmaß an Transparenz verordnet. Und es ist nicht das erste Mal, dass Sven Clement den Stein ins Rollen brachte …