Minister sowie Ex-Minister können künftig ohne vorheriges Einverständnis der Abgeordnetenkammer strafrechtlich verfolgt werden. Das sieht die reformierte Verfassung so vor, die im Juli in Kraft tritt. Das Parlament hat nun auch das Gesetz verabschiedet, das die entsprechende Prozedur regelt. Damit wird die sogenannte „Lex Dieschbourg“ hinfällig, die als Zwischenlösung geschaffen worden war.

In Zukunft gilt demnach, dass die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen in Bezug auf amtierende sowie ehemalige Mitglieder der Regierung aufnehmen und mögliche Vorwürfe zur Anklage bringen kann, so wie sie es gegen jedes Mitglied der Gesellschaft tun kann. Dies wegen „Handlungen, die von ihnen in Ausübung ihrer Funktion“ erfolgten, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der Text wurde am Mittwoch einstimmig vom Parlament verabschiedet …