Die „Nazi“-Aussagen des Piraten-Abgeordneten Sven Clement an die Adresse des ADR-Parlamentariers Tom Weidig bleiben ohne Folgen. Eine entsprechende Beschwerde der ADR wurde als unzulässig erklärt, wie zuerst das „Tageblatt“ berichtete. Der Antrag war nämlich nicht innerhalb der erforderlichen Frist eingereicht worden. Zudem war die Beschwerde von Fraktionschef Fred Keup verfasst worden und nicht von Tom Weidig, der sich von den Aussagen von Sven Clement persönlich angegriffen gefühlt hatte.
Der Piraten-Abgeordnete hatte in einer öffentlichen Sitzung des Parlaments in Bezug auf Tom Weidig den Satz „Da kann ech Iech just Nazi nennen“ gesagt. Anlass war eine Debatte um das Verhalten des ADR-Abgeordneten auf Facebook. Auf dem sozialen Netzwerk hatte dieser einen Kommentar, der forderte, „LGBTQ zu bekämpfen und zu vernichten“, mit einem „Like“ versehen …
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