Das Luxemburger Parlament hat am Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem der jahrelange juristische Streit um die Besoldungsgruppen bei der Polizei beigelegt werden dürfte. Durch diese Gesetzesanpassung könnten Hunderte Polizisten mit einem Sekundarschulabschluss rückwirkend in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft werden und damit auch entsprechend entlohnt werden.
Der Hintergrund: Bis zur Polizeireform im Jahr 2018 wurden Polizeibeamte mit Abitur wie ihre Kollegen ohne Sekundarschulabschluss in die Besoldungsgruppe C1 eingestuft. Erst mit der Reform von 2018 wurde auch bei der Polizei die Besoldungsgruppe B1 eingeführt, wie es sie auch für Angestellte und Beamte in anderen staatlichen Verwaltungen gibt. Allerdings wurden als B1 nur jene Rekruten eingestuft, die nach 2018 eingestellt wurden.
Beamte mit Sekundarschulabschluss, die bereits zuvor bei der Polizei arbeiteten, verblieben trotz ihres Diploms in der Besoldungsgruppe C1. Sie konnten sich zwar sich über die sogenannte „Voie expresse“ und eine schriftliche Arbeit für die Besoldungsgruppe B1 bewerben. Dies wurde das von vielen Betroffenen als ungerecht empfunden, sodass mehrere vor dem Verwaltungsgericht klagten …
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