Im Luxemburger Parlament durften bisher keine Abgeordneten sitzen, die verheiratet sind, in einem Eltern-Kind-Verhältnis stehen oder Geschwister sind. Das könnte sich jedoch ändern. In der neuen Verfassung sind derartige Unvereinbarkeiten nämlich nicht mehr verankert. Und für eine Wiederaufnahme ins Grundgesetz gibt es im Parlament keine ausreichende Mehrheit.

Dass die erstmals Mitte des 19. Jahrhunderts eingeführten Regeln über familiäre Unvereinbarkeiten für Abgeordnete bei der letzten Verfassungsrevision im Jahr 2023 nicht übernommen wurden, sei ein „Oubli“ gewesen, auf den der Staatsrat das Parlament aufmerksam gemacht habe. Das sagte der Vorsitzende des zuständigen parlamentarischen Ausschusses, der CSV-Abgeordnete Laurent Zeimet, Ende vergangener Woche bei „Radio 100,7“. Wenige Tage zuvor hatte sich der Ausschuss nochmals mit dem Thema befasst.

Dabei sollten die Parteien Stellung nehmen zur Frage, ob die familiären Unvereinbarkeiten wieder in die Verfassung aufgenommen werden sollten. Und eben dafür kommt derzeit nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande, wie das Parlament auf seiner Webseite mitteilte. Während CSV und DP sich nämlich eher für eine Wiederaufnahme ins Grundgesetz aussprachen, waren LSAP, ADR, Déi Gréng und Piraten dagegen. Déi Lénk waren in der Sitzung nicht anwesend. Wie sie gegenüber dem „Luxemburger Wort“ erklärten, seien sie aber für eine erneute Verankerung der Unvereinbarkeiten in der Verfassung …